Was ist zu tun, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt?

Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, ist die entscheidende Frage für die Schadensregulierung, wer den Unfall verursacht hat. Die entstandenen Kosten müssen in jedem Fall durch den Unfallverursacher beglichen werden. Zuständig ist dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung, welche für Schäden an Dritten aufkommt. Doch was passiert, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten und die gegnerische Versicherung sich weigert, den Schaden zu begleichen?

 

Die Antwort

Für die Regulierung eines Unfallschadens ist immer der Verursacher des Unfalls verantwortlich. Ist die Schuldlage nicht ganz übersichtlich, können Versicherungen versuchen, Ihnen eine Teilschuld zuzusprechen und somit die Zahlung zu verringern.

Weigert sich die Gegenseite, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen, haben Sie die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Diese Experten für Verkehrsrecht helfen Ihnen dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist der Anwalt für Sie sogar kostenlos.

Kommt es bereits direkt nach dem Unfall zu einer Situation, wo die Schuldfrage nur schwer zu beantworten ist, sollten Sie immer die Polizei zum Unfallort hinzuziehen. Diese nehmen den Unfall auf und dokumentieren den Schadenshergang. Damit können Sie Ihre Forderungen bei der gegnerischen Versicherung ganz einfach geltend machen.

Neben der gegnerischen kann auch die eigene Versicherung die Regulierung eines Schadens ablehnen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nicht alle Vertragsbestimmungen eingehalten wurden oder die Ursache nicht mitversichert war. Häufig handelt es sich dabei auch um grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

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Welche Ursachen gibt es, warum die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlt?

Haben Sie nach einem Unfall ein Gutachten bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und diese weigert sich, den Schaden zu übernehmen, kann das verschiedene Ursachen haben. In erster Linie wird die Versicherung versuchen, die Zahlung zu reduzieren oder gänzlich abzulehnen. Dies wird oftmals ermöglicht, indem die Versicherung Ihnen eine Teilschuld zuspricht. Besonders leicht wird dies, wenn der Unfall nur unvollständig dokumentiert ist. Neben einer fehlerhaften Dokumentation kann auch ein Fehler Ihrerseits, wie das Fahren unter Alkoholeinfluss, dazu führen, dass Sie Mitschuld an dem Unfall tragen.

 

Warum weigert sich die eigene Versicherung, den Schaden zu übernehmen?

Möchten Sie eine Leistung Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, kann es auch dazu kommen, dass Ihre eigene Versicherung die Zahlung verweigert. Dies kann in erster Linie der Fall sein, wenn das Ereignis gar nicht in Ihrer Police inkludiert ist. Ein gutes Beispiel sind dabei selbstverursachte Schäden am Fahrzeug, welche nur von der Vollkasko und nicht von einer Teilkaskoversicherung übernommen werden. Weiterhin kann die Versicherung die Übernahme verweigern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben und dies nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt wird. Von einem grob fahrlässigen Handeln spricht man beispielsweise beim Fahren unter Alkoholeinfluss oder dem Überfahren einer roten Ampel. Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit, auch derartige Ereignisse mitzuversichern. Hierdurch steigen die Beiträge jedoch in der Regel deutlich.

 

Welche Möglichkeiten hat man als Geschädigter?

Um einen problemlosen Regulierungsprozess zu garantieren, sollten Sie bereits direkt nach dem Unfall einige Dinge beachten. Den größten Angriffspunkt bietet oftmals ein unsauber dokumentierter Unfallhergang. Aus diesem Grund sollten Sie direkt nach dem Unfall Bilder aufnehmen und alles gut dokumentieren. Handelt es sich um ein größeres Ereignis, sollten Sie zudem die Polizei informieren. Diese wird den Unfall ebenfalls aufnehmen und dokumentieren.

Weigert sich die gegnerische Versicherung dennoch, die Kosten für die Reparatur zu begleichen, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, ist dieser für Sie kostenlos. Ein Experte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts kann Ihnen dabei helfen, Ihre Forderungen gegenüber dem Unfallverursacher geltend zu machen.

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