Das Abstellen des eigenen Fahrzeuges auf öffentlichen Grund geht immer mit dem Risiko einer Beschädigung einher. Vor allem in unbewohnten Gebieten begleitet den Besitzer dabei oftmals die Angst vor einer mutwilligen Beschädigung durch Vandalismus. Kommt es zu einem derartigen Ereignis, stellt sich schnell die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. Der erste Gedanke geht dabei oftmals an die Kfz-Versicherung. Ob diese tatsächlich bei einem Vandalismusschaden zahlt und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Die Antwort
Als Vandalismus versteht man die mutwillige Beschädigung eines Fahrzeuges. Typische Schadensbilder sind dabei Lackschäden, zerschlagene Scheiben oder auch abgebrochene Spiegel.
Welche Versicherung die entstandenen Reparaturkosten übernimmt, ist von dem jeweiligen Schadensbild abhängig. Glasschäden und Schäden durch Einbrüche übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung. Lack- und andere Karosserieschäden werden wiederum von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Den genauen Versicherungsumfang können Sie immer Ihrer Versicherungspolice entnehmen.
Bei einem Versicherungsfall übernimmt die Versicherung in der Regel die Reparaturkosten, bis zum aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Je nach Tarif kann jedoch eine Selbstbeteiligung fällig werden. Bei der Inanspruchnahme der Vollkasko müssen Sie zudem mit einer Hochstufung und somit höheren Beiträgen rechnen.
Die einzige wirksame Möglichkeit, das Auto vor Vandalismus zu schützen, ist das Abstellen in einem abgeschlossenen Bereich, wie einer Garage.
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Was versteht man unter Vandalismus?
Unter dem Begriff Vandalismus werden sämtliche mutwillige Handlungen zusammengefasst, die mit der Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums einhergehen. Wichtig ist hierbei, dass es sich um eine zielgerichtete Beschädigung handelt. Beschädigungen, welche aus Versehen, beispielsweise Ausparken entstehen, sind kein Vandalismus. Besonders häufig tritt Vandalismus beispielsweise im Zusammenhang mit Demonstrationen auf.
Welche Versicherung zahlt bei einem Vandalismusschaden?
Autoversicherungen lassen sich in drei verschiedene Versicherungsvarianten unterteilen. Die erste von Ihnen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei welcher es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt. Inhaltlich deckt die Haftpflichtversicherung von Ihnen verursachte Schäden gegenüber anderen ab. Bei einem Schaden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus greift sie somit nicht.
Bei den anderen beiden Varianten handelt es sich um sogenannte Kaskoversicherungen, welche sich in eine Teil- und eine Vollkasko unterteilen lassen. Diese versichern Schäden an dem eigenen Fahrzeug und beinhalten in der Regel auch Schäden durch Vandalismus. Die Teilkaskoversicherung bildet den Einstieg in die Absicherung des eigenen Fahrzeuges. In der Regel sind in dieser Glasschäden sowie die Außenspiegel inkludiert. Weitreichendere Schäden an Karosserieteilen mit Lackbeschädigungen sind jedoch lediglich in der Vollkaskoversicherung beinhaltet. Andere Bauteile wie die Reifen sind hingegen in keiner Versicherung abgedeckt und müssen bei einer Beschädigung immer selbst beglichen werden.
Wichtig: Die Versicherungsinhalte können sich je nach Anbieter stark unterscheiden. Die genauen Leistungen entnehmen Sie deshalb immer Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Wie geht man nach einem Vandalismusschaden vor?
Haben Sie eine Beschädigung an Ihrem Fahrzeug festgestellt, gilt es einige Schritte zu beachten, damit die Regulierung ordnungsgemäß erfolgt. Zunächst sollten Sie die festgestellten Schäden dokumentieren. Dafür können Sie ganz einfach Fotos mit Ihrem Handy aufnehmen. Anschließend sollten Sie die Fahrtauglichkeit des Autos überprüfen. Wurde beispielsweise eine Scheibe beschädigt, sollten Sie das Fahrzeug nicht weiterbewegen. Andernfalls gefährden Sie Ihre sowie die Sicherheit anderer.
Handelt es sich um einen schwerwiegenden Schaden, beispielsweise mit einem Brand oder einer weitgehenden Zerstörung des Fahrzeuges, sollten Sie umgehend die Polizei informieren und eine Anzeige erstatten. Diese nehmen anschließend den Schaden und die Anzeige auf. Ab einer bestimmten Schadensgröße können Versicherungen für die Regulierung eine Anzeige bei der Polizei verlangen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, immer direkt eine Meldung bei der Polizei vorzunehmen.
Nachdem Sie den Schaden aufgenommen und eine Anzeige erstattet haben, müssen Sie Ihre Versicherung informieren. Je nach Anbieter können Sie eine Schadensmeldung ganz einfach online oder über Ihren Ansprechpartner vornehmen. Die Versicherung wird Ihnen nach der Meldung die weiteren Schritte erläutern. In der Regel wird der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet und Sie erhalten eine Information über die Höhe der Reparaturkosten. Diesen Betrag können Sie entweder für die Reparatur verwenden oder anderweitig verwenden, falls Sie das Fahrzeug nicht reparieren möchten.
Wie kann man das Fahrzeug vor Vandalismus schützen?
Kam es in Ihrer Region gehäuft zu Vandalismus, haben Sie nur eine wirkliche Möglichkeit, das Auto vor mutwilligen Beschädigungen zu schützen. Ein echter Schutz stellt lediglich ein abgeschlossener Standort für das Fahrzeug dar. Am sichersten ist Ihr Fahrzeug in der Regel in der eigenen Garage.
Haben Sie keine Möglichkeit, Ihr Auto in einem sicheren Bereich abzustellen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherung für Schäden durch Vandalismus aufkommt. Somit bleiben Sie im Schadensfall nicht auf Kosten für die Reparatur sitzen.