Auch das treuste Auto wird Sie irgendwann beispielsweise durch den Verkauf verlassen. Da ein Fahrzeugverkauf durch die meisten Personen nur selten erfolgt, sind die notwendigen Schritte und bürokratischen Regelungen oftmals nicht bewusst. Vor dem Verkauf gilt es jedoch einige wichtige Aspekte zu kennen und zu beachten. Welche das sind und worauf Sie unbedingt achten sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Übersicht
Bei einem privaten Autoverkauf gehen die Versicherungen grundsätzlich auf den Käufer über, da laut § 158 h iVm § 70 VersVG kein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegt werden kann.
Bis zur Ummeldung des Fahrzeuges durch den Käufer bleiben Sie als Verkäufer für sämtliche Forderungen haftbar und in der Pflicht zur Bezahlung sämtlicher Beiträge und Steuern.
Um diesem aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden. Eine Probefahrt oder auch Übergabe kann anschließend mit einem Kurzzeitkennzeichen erfolgen.
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Lange Antwort
Nachdem Sie die wichtigsten Informationen bereits in Kurzform erfahren haben, möchten wir nachfolgend tiefer in das Thema eingehen. Hierbei zeigen wir Ihnen auch, wie Sie vor dem Verkauf eines Fahrzeuges vorgehen sollten.
Was passiert mit der Versicherung nach dem Verkauf?
Bei dem Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges geht der Versicherungsschutz von Ihnen auf den Käufer über. Vertraglich bleiben Sie jedoch der Vertragspartner der Versicherung, bis der Käufer einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat. Dies ist in § 158 h iVm § 70 VersVG geregelt, da kein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegt werden darf. Verkaufen Sie das Fahrzeug im angemeldeten Zustand haben Sie somit keine Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Welche Risiken bestehen durch den Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges?
Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihres Fahrzeuges ohne dieses vorher abzumelden, haften Sie bis der Käufer das Fahrzeug auf sich ummeldet. Da man den Käufer nur in den seltensten Fällen persönlich kennt, können Sie sich jedoch nie sicher sein, ob dieser der Ummeldung direkt nachgeht.
In der Praxis bedeutet das für Sie, dass Sie sämtliche Versicherungsbeiträge und auch die Kfz-Steuer weiter begleichen müssen. Noch schwerwiegender wird es bei einem verursachten Unfall durch den Käufer. Bis dieser eigenständig eine neue Versicherung abschließt, sind Sie für die Schäden haftbar und steigen im Schadensfall auch in Ihrer Beitragsstufe.
Was sollte ich beachten, wenn ich das Fahrzeug angemeldet verkaufe?
Möchten Sie das Fahrzeug trotz der genannten Risiken im angemeldeten Zustand verkaufen, sollten Sie einige Aspekte beachten. Durch die Erstellung eines Kaufvertrages, haben Sie die Möglichkeit die Details rund um die Autoversicherung zu klären. Hierbei sollten Sie vor allem festlegen, was mit der Versicherung nach dem Kauf geschieht. Mögliche Vereinbarungen wären hier beispielsweise der Übergang der Versicherung auf den Käufer oder der Abschluss einer Neuversicherung.
Ein weiterer wichtiger Punkt sollte die Ummeldung darstellen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, eine Frist festzulegen, bis zu welcher der Käufer das Fahrzeug ummelden muss. Durch den genauen Termin haben Sie die Möglichkeit den Ummelde-Zeitpunkt Ihrer Versicherung mitzuteilen, welche Sie ab diesen Zeitpunkt aus dem Vertrag befreit.
Nach erfolgter Übergabe sollten Sie den unterzeichneten Kaufvertrag an Ihre Versicherung sowie der Zulassungsstelle übermitteln. Diese werden somit über den Verkauf in Kenntnis gesetzt und haben die Information, wann das Fahrzeug umgemeldet werden muss und wer der neue Ansprechpartner ist.
Für den Käufer Ihres Fahrzeuges besteht nach der Übergabe ein Sonderkündigungsrecht für die alte Versicherung. Diese kann durch den Käufer ohne Kündigungsfrist innerhalb eines Monats gekündigt werden.
Warum sollte ich das Fahrzeug vor Verkauf abmelden?
Durch die Abmeldung Ihres Fahrzeuges vor Verkauf können Sie sämtlichen vorher genannten Gefahren umgehen. Mit der Abmeldung des Fahrzeuges erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Versicherung. Um dies in Anspruch zu nehmen, müssen Sie lediglich die Abmeldebescheinigung mit einem Kündigungsschreiben bei Ihrer Versicherung einreichen.
Für die Abmeldung Ihres Autos müssen Sie die für Sie zuständige Zulassungsstelle aufsuchen. Hierfür benötigen Sie zudem die Kennzeichen des Fahrzeuges, den Zulassungsschein, den Typenschein sowie Ihren Ausweis. Anschließend kann das Fahrzeug direkt abgemeldet werden, wodurch es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Tipp: Auch mit einem abgemeldeten Fahrzeug können Probefahrten durchgeführt werden. Hierfür wird lediglich ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, welches Sie bei Ihrer Zulassungsstelle erhalten.
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Fazit – Was passiert mit der Autoversicherung nach Verkauf?
Wie Sie auf dieser Seite sehen konnten, gilt es rund um den Autoverkauf einige Dinge zu beachten. Den sichersten Weg erreichen Sie, wenn Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden. Doch auch wenn Sie das Fahrzeug angemeldet verkaufen möchten, haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps verraten, um den Kauf so sicher wie möglich zu gestalten.