Zahlt die Kfz-Versicherung einen Leihwagen?

Nach einem Unfall sitzt der Schock oft tief und nach dem Verarbeiten der Ereignisse zeigen sich schnell die ersten Probleme. Ohne das eigene Fahrzeug fällt die Fortbewegung oftmals schwer, weshalb schnell ein Übergangsfahrzeug benötigt wird. Hierbei kommt der Gedanke schnell auf einen Leihwagen. Doch wann hat man Anspruch auf einen Leihwagen und wer kommt für die Kosten des Wagens auf? Diese und weitere Fragen rund um einen Leihwagen nach einem Autounfall beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

 

Die Antwort

Muss Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in die Werkstatt, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen. Die Kosten für diesen werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

In der Regel dürfen Sie den Leihwagen für maximal 14 Tage nutzen, jedoch nicht länger, wie sich Ihr Fahrzeug in der Werkstatt befindet. Benötigt die Reparatur länger als 14 Tage, sollten Sie Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und über die Fortzahlung des Leihwagens sprechen.

Einen Leihwagen können Sie sich selbst aussuchen. Bei dem Fahrzeug muss es sich jedoch um ein vergleichbares Modell handeln. Benötigen Sie keinen Ersatzwagen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, eine Auszahlung der Kosten zu verlangen.

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Wann hat man Anspruch auf einen Leihwagen?

Wird Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall so stark beschädigt, dass es in die Werkstatt muss, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen. Dieser steht Ihnen dabei nicht erst mit dem Werkstatttermin, sondern direkt nach dem Unfall zu. Für die Zeit nach dem Unfall, bis zu dem Gutachten sollten Sie das Fahrzeug ebenfalls nicht nutzen, weshalb der Anspruch bereits hier gilt. Wichtig ist jedoch, dass die Regulierung zügig erfolgt. Sämtliche Termine wie die Gutachtenerstellung sollten immer so schnell wie möglich vorgenommen werden. Wurde Ihr Auto durch den Unfall komplett zerstört, haben Sie ebenfalls Anspruch auf einen Leihwagen. 

 

Wie lange darf man einen Leihwagen benutzen?

Der Ihnen zur Verfügung gestellte Leihwagen kann in der Regel für die Dauer der Reparatur genutzt werden. Im Allgemeinen gilt hierbei jedoch eine Höchstgrenze von 14 Tagen. Ist die Reparatur bis dahin nicht abgeschlossen, sollten Sie die Versicherung informieren und mit ihr über eine Verlängerung sprechen. Die 14-tägige Frist beginnt dabei direkt nach dem Unfall. Muss Ihr Fahrzeug aufgrund eines Totalschadens ersetzt werden, können Sie den Leihwagen bis zur Wiederbeschaffung des neuen Autos nutzen. Hierbei liegt die Grenze jedoch ebenfalls bei maximal 14 Tagen.

 

Wer zahlt die Kosten für den Leihwagen?

Die Kosten für einen Leihwagen müssen Sie als Geschädigter nicht selbst tragen. Gehen Sie zu einer Autovermietung, können Sie direkt die Daten der Versicherung angeben. Die Vermietung wird sich anschließend mit der Versicherung in Verbindung setzen. Damit es hierbei zu keinen Problemen kommt, sollten Sie im Vorfeld dennoch mit der Versicherung sprechen und Sie darüber informieren. 

 

Was für einen Leihwagen darf man sich aussuchen?

Bei der Auswahl eines Leihwagens müssen Sie immer ein vergleichbares Fahrzeug zu Ihrem Beschädigten wählen. Besitzen Sie beispielsweise einen VW Polo, ist es unverhältnismäßig, eine Mercedes-S-Klasse zu wählen. In diesem Fall wird die Versicherung die Kosten für das Fahrzeug wahrscheinlich nicht übernehmen. Bei der Auswahl sollten Sie somit immer darauf achten, dass Sie sich für ein Fahrzeug derselben Art und Preisklasse entscheiden.

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