Der beste Freund braucht kurzfristig ein Auto oder man selbst benötigt einen Transporter eines Bekannten für den Umzug. In diese Situation kommen wohl viele Personen, doch über die rechtlichen Hintergründe machen sich dabei wohl die wenigsten Gedanken. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um die Frage „Wer ist in der Autoversicherung versichert?“ mitgeben.
Übersicht
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Versicherung für die im Vertrag angegebenen Personen. Während einige Versicherer die genauen Namen der Personen verlangen, ist es bei anderen nur erforderlich den Personenkreis auf eine bestimmte Altersgruppe oder Familienbeziehung einzugrenzen.
Verursacht eine nichtversicherte Person einen Unfall greift die Kfz-Versicherung dennoch, hat im Nachgang jedoch die Möglichkeit eine Vertragsstrafe zu erlassen oder die Versicherung sogar zu kündigen.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug kurzfristig verleihen, können Sie bei vielen Versicherern durch eine kurze Meldung den Versicherungsschutz auf die neue Person ausweiten.
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Lange Antwort
Nachdem Sie nun in Kurzform erfahren haben, welche Folgen das Fahren einer nicht versicherten Person haben kann, möchten wir Ihnen nachfolgend noch weiterreichende Informationen zu dem Thema mitgeben.
Wer ist grundsätzlich in der Kfz-Versicherung versichert?
Wer innerhalb Ihrer Kfz-Versicherung geschützt ist, wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Hierbei stehen Ihnen oftmals verschiedene Optionen zur Verfügung. Wenn Sie nicht genau wissen, wer alles versichert ist, können Sie dementsprechend ganz einfach einen Blick in Ihre Versicherungspolice werfen. Grundsätzlich besteht bei den meisten Versicherern die Auswahl zwischen:
- Ein Fahrer
- Fahrer und Lebensgefährte
- Mehrere namentlich festgelegte Personen
- Beliebiger Personenkreis
Auch wenn Sie sich bei Vertragsabschluss für eine Personengruppe entschieden haben, besteht im laufenden Vertrag immer die Möglichkeit eine Anpassung vorzunehmen. Viele Versicherer bieten zudem die Option, einen Fahrer ganz einfach über eine E-Mail oder einen Anruf nachzuversichern. Dies kann für die gesamte Laufzeit oder auch nur für einen begrenzten Zeitraum gelten.
Steigen durch mehr Fahrer die Beiträge für die Versicherung?
Die von der Versicherung geforderten Beiträge steigen in der Regel mit der Anzahl der versicherten Personen. Hierbei spielt es zudem eine entscheidende Rolle, welches Alter die versicherten Personen haben. Möchten Sie beispielsweise Ihr Kind, welches gerade den Führerschein erlangt hat, in den Versicherungsschutz einschließen, steigen die Beiträge oftmals deutlich.
Möchten Sie hingegen lediglich Ihren Lebenspartner mitversichern, erhalten Sie oftmals keine starke Beitragserhöhung. Hierbei spielt es oftmals zudem keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder nur zusammenleben.
Haben Sie einen wechselnden Fahrerkreis und möchten Ihr Fahrzeug mit verschiedenen Personen teilen, können Sie auch eine Personengruppe beispielsweise innerhalb einer Altersgrenze bestimmen. Damit steigen die Versicherungsbeiträge jedoch um ein Vielfaches, da die Gefahr für den Versicherer nur noch schwer einschätzbar ist.
Tipp: Ihr aktueller Lebenspartner ist oftmals kostenfrei oder für einen kleinen Zusatzbeitrag mitversichert.
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Wer zahlt, wenn ein nicht angemeldeter Fahrer ein Unfall mit meinem Auto verursacht?
Haben Sie sich doch einmal überreden lassen und Ihr Fahrzeug an eine nicht im Vertrag angegebene Person ausgeliehen, welche anschließend einen Unfall verursacht, stellt sich schnell die Frage nach der Kostenübernahme. Hierbei sei zunächst gesagt, dass Ihre Versicherung sämtliche Kosten übernimmt, auch wenn die Person nicht im Vertrag mit angegeben ist.
Beachten sollten Sie jedoch, dass Sie im Anschluss mit einer Vertragsstrafe durch Ihren Versicherer rechnen müssen. Hierbei hat der Versicherer verschiedene Optionen, welche von einer einfachen Nachzahlung bis hin zu einer Kündigung reichen können. Auch kann der Versicherer eine Selbstbeteiligung für den entstandenen Schaden von Ihnen verlangen.
Wer passiert, wenn ein nicht angemeldeter Fahrer in einen unverschuldeten Unfall gerät?
Wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet durch einen Unfall beschädigt wird und dabei ein nicht angemeldeter Fahrer Ihr Auto bewegt hat, können Sie dennoch mit der vollen Kostenerstattung durch die Gegenseite rechnen. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, ist dessen Versicherung für die Regulierung des Schadens verantwortlich.
Dennoch kann das unerlaubte Weitergeben Ihres Fahrzeuges auch für Sie finanzielle Folgen mit sich bringen. Durch die Unfallaufnahme werden verschiedene Daten, wie unter anderem der Fahrer, aufgenommen und an verschiedene Stellen weitergegeben. Ihre Versicherung erfährt auf diesem Weg, dass Ihr Fahrzeug unerlaubt durch eine nicht angegebene Person bewegt wurde. In diesem Zuge kann die Versicherung verschiedene Wege wie eine Beitragserhöhung oder eine Nachzahlung gegen Sie einleiten.
Gibt es Ausnahmen, bei denen unversicherte Personen das Fahrzeug nutzen dürfen?
Auch wenn der versicherte Personenkreis bereits bei Versicherungsabschluss festgelegt werden muss, gibt es Ausnahmen, bei welchen von diesen Regeln abgewichen werden kann. Ereignisse, bei welchen von den Vertragsinhalten abgewichen werden kann, sind beispielsweise Notfälle oder auch Probefahrten. Tritt bei einer Fahrt ein gesundheitliches Problem bei der versicherten Person auf, kann selbstverständlich eine andere Person die Fahrt unter dem vollen Versicherungsschutz fortsetzen.
Gleiches gilt bei einer Probefahrt, wenn die Absicht besteht, das Fahrzeug zu verkaufen. Hierbei kann der mögliche Kaufinteressent Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen und genießt dabei den vollen Versicherungsschutz.
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Fazit – Autoversicherung: wer ist versichert?
Wie Sie auf dieser Seite sehen konnten, sollten Sie immer alle möglichen Fahrer bei Ihrer Versicherung melden. Zwar übernimmt die Versicherung im Ernstfall auch Schäden durch unbefugte Fahrer, anschließend wird diese jedoch auch finanzielle Forderungen gegen Sie erheben. Handelt es sich um einen gesundheitlichen Notfall, können selbstverständlich auch andere Fahrer das Steuer übernehmen.