Gibt es einen Behindertenrabatt für die Autoversicherung?

Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für körperlich eingeschränkte Personen liegen deutlich über denen gesunder Menschen. Um diesen Faktor sozial auszugleichen, gibt es in einigen Bereichen einen Behindertenrabatt. Dies betrifft unter anderem den Erwerb eines Fahrzeuges oder auch die Steuer. Ob Sie auch bei der Kfz-Versicherung einen Rabatt für eine körperliche Einschränkung erhalten, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Die Antwort

Zum derzeitigen Zeitpunkt gewähren Versicherungen in der Regel keinen Rabatt für Personen mit einem Behinderungsgrad. Für die Beitragsberechnung spielt es somit keine Rolle, ob Sie einen Grad der Behinderung nachweisen können oder nicht.

Dennoch erhalten Sie eine indirekte Vergünstigung bei der Autoversicherung. Dabei handelt es sich um die motorbezogene Versicherungssteuer, welche zusammen mit der Autoversicherung eingezogen wird.

Auch unabhängig von der Kfz-Versicherung gibt es einige Vergünstigungen für Personen mit einem Behinderungsgrad. Vergünstigungen stehen dabei unter anderem für die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie die Autobahnvignette zur Verfügung.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Abgabe, welche in der Regel für jedes Kraftfahrzeug gezahlt werden muss. Eingezogen wird diese zusammen mit der Kfz-Versicherung, welche für jedes Fahrzeug bestehen muss. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, bei welchen Personen von der Steuer befreit werden. Im Zusammenhang mit einer Behinderung gibt es drei Kriterien, welche erfüllt sein müssen, damit keine Versicherungssteuer fällig wird.

  1. Das zu versichernde Fahrzeug ist auf eine Person mit einer Behinderung zugelassen.
  2. Der Behindertenpass der Person beinhaltet die Eintragung „Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“
  3. Das Fahrzeug wird überwiegend für die Beförderung einer körperlich eingeschränkten Person verwendet.

 

Weitere Vergünstigungen für Personen mit körperlicher Einschränkung

Neben der motorbezogenen Versicherungssteuer sind Personen mit einer nachgewiesenen Behinderung auch von weiteren Abgaben befreit. Unter denselben Voraussetzungen wie bei der Versicherungssteuer entfällt für Personen auch die Normverbrauchsabgabe NoVA. Weitere Kosteneinsparungen ergeben sich durch die gratis Autobahnvignette. Die Ausstellung dieser erfolgt automatisch, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind.

Schreibe einen Kommentar

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.