Kfz-Versicherung auf andere Person anmelden: Geht das?

Kfz-Versicherungen berechnen die Beiträge für einen Vertrag auf Grundlage zahlreicher Faktoren, wie auch dem Versicherungsnehmer. Dieser Punkt führt dazu, dass gerade junge und sehr alte Personen deutlich höhere Beiträge erhalten als der Rest. Hierbei wird von den Versicherungen ein höheres Unfallrisiko angenommen. Eine Möglichkeit, dies zumindest teilweise zu umgehen, ist es, das Fahrzeug auf eine andere Person anzumelden und den Halter als zusätzlichen Fahrer anzugeben. Was dies bringt und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Die Antwort

Bei einer Autoversicherung können der Fahrzeughalterund der Versicherungsnehmerzwei verschiedene Personen sein. Bei einer derartigen Konstellation spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Anwendung findet diese Praxis vor allem bei Fahranfängern, die dadurch bares Geld sparen können.

Um als Fahranfänger Geld zu sparen, kann das eigene Auto statt auf sich selbst als Zweitwagen eines Elternteils zugelassen werden. Hierbei bewertet die Versicherung das Risiko auf Grundlage einer älteren Person mit mehr Fahrpraxis. Dies führt zu einer teils deutlichen Kosteneinsparung.

Wichtig ist hierbei, dass der Fahrzeughalter als Fahrer bei der Versicherung angegeben wird. Andernfalls riskieren Sie eine Vertragsstrafe oder sogar eine Kündigung des Vertrages.

Für den Erstwagen des Versicherungsnehmers ergeben sich durch dieses Vorgehen keinerlei Nachteile. Soll das Fahrzeug später direkt auf den Halter zugelassen werden, können die gesammelten Bonus-Stufen auf den Fahranfänger übertragen werden. Dadurch startet dieser anschließend nicht mehr in Stufe 0.

Wenn Sie mehr zum Thema Bonus-Malus-Stufe erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen in unserem Ratgeber: “Prämienstufen Kfz-Versicherung: Wie funktioniert das Bonus-Malus-System?

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