Kfz-Teilkaskoversicherung: Was deckt Sie ab?

Möchten Sie finanzielle Schäden rund um das eigene Fahrzeug versichern, stellt die Teilkaskoversicherung einen guten Einstieg dar. Inhaltlich erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz, welcher Ihnen im Schadensfall umfangreiche Leistungen garantiert. Doch welche Inhalte sind in der Teilkaskoversicherung genau enthalten? Diese und weitere Fragen rund um die Teilkaskoversicherung möchten wir Ihnen auf dieser Seite beantworten.

Kurze Antwort

Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung für Ihr Fahrzeug.

Der größte Bereich der Teilkaskoversicherung ist die Absicherung von Reparaturkosten in Folge von äußeren Einflüssen wie:

  • Naturgewalten, wie Hagel und Sturm,
  • Brand und Explosion,
  • Dachlawinen,
  • Kollision mit Tieren,
  • Kabelschäden durch Tierbisse und Verschmorung.

Ebenfalls wird Ihr Fahrzeug selbst sowie die Inhalte vor Raub, Diebstahl sowie unbefugtem Gebrauch versichert.

Die genauen Vertragsinhalte variieren je nach Versicherung. Teilweise lässt sich der Inhalt auch über spezielle Zusatzbausteine erweitern. Die genauen Vertragsdetails entnehmen Sie immer der jeweiligen Versicherungspolice.

Naturgewalten, wie Hagel und Sturm

 

Brand

 

Explosion

 

Dachlawinen

 

Kollision mit Tieren

 

Kabelschäden durch Tierbisse

 

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Lange Antwort

Nachdem Sie nun in Kurzform erfahren haben, welche Leistungen eine Teilkaskoversicherung beinhaltet, möchten wir Ihnen diese nachfolgend genauer vorstellen. Um die genauen Details einer Versicherung herauszufinden, sollten Sie jedoch immer die jeweilige Versicherungspolice anschauen.

 

Reparaturkosten nach äußeren Einflüssen

Wird dein Fahrzeug in Folge von äußeren Einflüssen beschädigt, ist dies in der Regel ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Grundlegend trägt die Teilkasko sämtliche Reparaturkosten, welche nach einem derartigen Ereignis anfallen. Typische Schäden sind dabei unter anderem ein Hagelschaden, aber auch eine Kollision mit einem Tier.

In jedem Fall ist jedoch die maximale Schadenssumme zu beachten, welche von der Versicherung übernommen wird. Dabei gilt als Grenze in der Regel der aktuelle Zeitwert des Fahrzeuges. Liegen die Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In dem Fall bekommen Sie von Ihrer Versicherung den Zeitwert ausgezahlt und Sie haben die Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.

 

Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Neben den Reparaturkosten kommt eine Teilkaskoversicherung auch für finanzielle Schäden in Folge von Diebstahl, Raub sowie unbefugten Gebrauch auf. Mögliche Ereignisse sind dabei unter anderem der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Fahrzeug oder der Raub des gesamten Fahrzeuges. Kommt es zu diesem Ereignis, zahlt die Versicherung in der Regel den aktuellen Zeitwert, also den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Optional lässt sich bei einigen Anbietern auch eine Neuwagenklausel vereinbaren, wobei Sie den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

Kommt es zu dem Diebstahl von Wertgegenständen, ist die Schadensregulierung oftmals an einige Voraussetzungen gebunden. Damit die Versicherung gestohlene Wertgegenstände ersetzt, dürfen diese nicht sichtbar im Fahrzeug zurückgelassen werden. Ein sicherer Ort wäre somit der Kofferraum und nicht der Beifahrersitz. Auch gibt es bei zahlreichen Anbietern eine maximale Versicherungssumme, bis zu welcher die Gegenstände versichert werden. Transportieren Sie beispielsweise mehrere teure Elektronikgeräte wie Laptops, wird die Versicherung ohne weitere Zusatzbausteine sehr wahrscheinlich nicht für den Schaden aufkommen.

 

Was die Versicherung nicht abdeckt

Auch wenn sich die Versicherungsinhalte je nach Anbieter unterscheiden, gibt es Bereiche, welche von der Teilkaskoversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt werden. Im Detail handelt es sich dabei um selbstverschuldete Unfälle und Schäden. Diese werden nur von einer sogenannten Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Sollten Sie beispielsweise beim Ausparken gegen ein Hindernis geraten und einen Lackschaden an Ihrem Fahrzeug verursachen, kommt die Teilkaskoversicherung nicht für die Reparatur auf. Bei einer Vollkaskoversicherung wäre dies hingegen mitversichert.

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