Sie möchten eine Kfz-Versicherung in Österreich abschließen oder besitzen bereits eine Versicherung und fragen sich, wer das Auto fahren darf? Wir haben uns als Versicherungsexperten ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Deshalb können wir Ihnen diese Frage nun beantworten.
Die Antwort
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich eine Sachversicherung. Sie ist somit nicht an den Fahrer gebunden, sondern an das Fahrzeug. Damit kann prinzipiell jeder das Auto fahren, wenn er die Zustimmung des Halters sowie eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Im Schadensfall sind dennoch der Halter sowie dessen Autoversicherung erster Ansprechpartner für den Geschädigten.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind hingegen “Schwarzfahrer”. Das sind alle Person die ohne/gegen Wissen und Willen des Halters das Fahrzeug bewegen.
Häufig gibt es zudem bei Autoversicherung eine Altersgrenze, die bei 24 Jahren liegt. Bewegen regelmäßig Personen unterhalb der Altersgrenze das Fahrzeug, sollten Sie dies bei der Versicherung angeben. Dann ändert sich zwar nicht der Versicherungsschutz, jedoch steigt unter Umständen der Selbstbehalt.
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Wichtig ist jedoch nicht nur, dass die Erlaubnis des Fahrzeughalters vorliegt, sondern auch die allgemeinen Pflichten zum Führen eines versicherten Kraftfahrzeugs eingehalten werden. Das bedeutet:
- Der Fahrer muss eine gültige Lenkberechtigung besitzen. Wird das Fahrzeug verliehen, muss sich der Halter (Versicherungsnehmer) versichern, dass der Fahrer über eine gültige Lenkberechtigung verfügt.
- Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bewegt werden.
- Die maximale Anzahl an gleichzeitig transportierten Personen darf die Zahl im Zulassungsschein nicht übersteigen.
- Das Fahrzeug muss sich in einem betriebssicheren Zustand befinden.
- Die Versicherungsprämie ist fristgerecht zu zahlen.