Kfz-Versicherung kündigen: Vorlage, Fristen und was es zu beachten gibt

Immer wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln oder Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die alte Police kündigen. Dazu gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Auch müssen Sie Vertragsklauseln und Fristen beachten, die nicht immer ganz eindeutig sind. Deshalb haben wir uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und geben Ihnen auf dieser Seite alle wichtigen Informationen. So zeigen wir Ihnen, welche Fristen zu beachten sind sowie in welcher Form die Kündigung erfolgen muss und stellen Ihnen eine kostenfreie Kündigungsvorlage bereit.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Gratis Kündigungsvorlage

An dieser Stelle finden Sie, wie versprochen, unser kostenloses Kündigungsformular für Ihre Kfz-Versicherung:

 

 

Benötigte Daten für die Kündigung

Kündigen Sie die Kfz-Versicherung ordentlich, ist kein Grund zu nennen. Bei einer außerordentlichen Kündigung hingegen ist zwingend der Grund für die Kündigung im Schreiben zu nennen.

Davon abgesehen sollte Sie in Ihrem Kündigungsschreiben die Versicherungsnummer, den Kündigungstermin und das Datum Ihres Schreibens nennen. Ebenfalls ist die Kündigung händisch zu unterschreiben.

Ihre Adressdaten

 

Ihre Versicherungsnummer

 

Kündigungstermin & Datum des Schreibens

 

 

Form der Kündigung

Führen Sie die Kündigung immer in schriftlicher Form durch. Achten Sie zudem darauf, die Kündigung von Hand zu unterschreiben.

Wie die Kündigung einzureichen ist, bestimmt üblicherweise der Versicherer. Die wohl sicherste Möglichkeit ist der Versand per Brief mit Einschreiben. Gleiches gilt dafür, wenn Sie die Kündigung direkt im Online-Portal des Versicherers durchführen. Diese Möglichkeit haben Sie inzwischen bei nahezu allen Anbietern.

Auch eine Kündigung per E-Mail ist möglich. In dem Fall achten Sie darauf, dass Sie eine Lesebestätigung einfordern.

In jedem Fall sollten Sie auch eine Bestätigung der Kündigung vom Versicherer einfordern.

Versand per Einschreiben

 

E-Mail

 

Kündigung im Kundenportal

 

 

Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung

Die ordentliche Kündigung einer Kfz-Versicherung ist gemäß § 14 Abs. 2 KHVG in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Solange nichts anderes vereinbart, ist dabei eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dabei sollten Sie die Frist möglichst nicht voll ausreizen, sondern frühzeitig kündigen, um keine Frist zu versäumen.

Möchten Sie nicht selbst die Kündigung beim Versicherungswechsel durchführen, können Sie einfach den Vergleich unseres Partners durchblicker.at nutzen. Dann kümmert sich durchblicker für Sie um den Wechsel.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten einer Autoversicherung

Eine außerordentliche Kündigung ist außerhalb der Kündigungsfristen möglich. Bei einer Kfz-Versicherung gibt es hierfür beispielsweise folgende Gründe:

Prämienerhöhung (§ 14a KHVG): Erhöht Ihr Versicherer die Prämie, haben Sie ab Mitteilung der Prämienerhöhung eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit. Diese wird innerhalb eines Monats gültig, frühstens aber mit dem Eintritt der Prämienerhöhung.

Schadenfall (§ 158 VersVG): Tritt ein Schadensfall ein, können Sie als Versicherungsnehmer ab Anerkennung der Entschädigungspflicht oder Verweigerung der Entschädigung innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.

Wegfall des Fahrzeugs: Fällt der versicherte Gegenstand (versichertes Interesse) weg, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Das ist etwa der Fall, wenn das Auto verschrottet wurde.

 

Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zur Kündigung einer Kfz-Versicherung in Österreich.

 

Kann ich eine Kfz-Versicherung kündigen, ohne das Fahrzeug abzumelden?

Bei der Autoversicherung wird zwischen einer Kfz-Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung unterschieden.

Wie es der Name bereits verrät, handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Diese muss bereits bei der Fahrzeugzulassung bestehen und nachgewiesen werden. Die Kündigung der Haftpflicht ist somit nicht ohne eine direkte Nachversicherung möglich. Wird die Versicherung dennoch gekündigt, erlischt die Zulassung des Fahrzeuges und es droht eine Zwangsstilllegung durch die Behörden.

Bei der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung handelt es sich hingegen um eine freiwillige Versicherung. Dementsprechend kann diese auch bei einem zugelassenen Fahrzeug ohne Nachversicherung gekündigt werden.

Lesen Sie mehr dazu hier: Kfz-Versicherung kündigen ohne Abmeldung – ist dies möglich?

 

Gibt es ein Rücktrittsrecht bei der Kfz-Versicherung?

Innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsschluss besitzen Sie ein Rücktrittsrecht und können ohne Angabe von Gründen von der Kfz-Versicherung zurücktreten.

 

Kann die Autoversicherung durch den Versicherer gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung durch den Versicherer ist möglich und auch rechtlich wirksam. Grund hierfür ist, dass es sich bei der Kfz-Versicherung um eine Schadensversicherung handelt.

Eine Kündigung durch den Versicherer ist etwa in folgenden Fällen möglich, entweder für die ganze Versicherung oder nur Teile dieser (z. B. nur die Kaskoversicherung):

  • Zum Ablauf des Versicherungsjahres.
  • Nichtzahlung der Versicherungsprämie.
  • Wegfall des Kraftfahrzeugs (Verkauf, Verschrottung).
  • Nach einem Schadensfall (z. B. durch einen Unfall).

Bei der Kündigung sind jedoch auch durch den Versicherer Fristen und Bedingungen zu beachten. Diese werden in der Regel jeweils im Vertrag bzw. in den AGB unter der Rubrik „Kündigung“ festgehalten.

Schreibe einen Kommentar

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.