Verliert man einen geliebten Menschen, gehen damit neben Trauer und Verlustschmerz zahlreiche Verpflichtungen einher. Es müssen beispielsweise das Erbe geklärt und Verträge gekündigt werden. Auch muss geklärt werden, ob Versicherungen weiterzuführen sind bzw. was mit diesen passiert. In diesem Artikel erklären wir Ihnen deshalb, ob die Kfz-Versicherungen eines Verstorbenen übernommen werden kann bzw. was mit der Police passiert.
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Die Antwort
Sachversicherungen des Verstorbenen beziehen sich auf sein Eigentum. Eine solche Versicherung läuft nach dem Todesfall weiter. Die zukünftigen Erben sind dafür verantwortlich, dass die Prämie weiterhin an den Versicherer gezahlt wird. Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahren gehen die Sachversicherungen an den Erben über. Dabei bleiben die vertraglich vereinbarten Konditionen sowie Kündigungsfristen bestehen.
Bei der Kfz-/Autoversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Entsprechend geht sie an den/die Erben des Fahrzeugs über und kann übernommen werden.
Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Wollen Sie das Fahrzeug weiter nutzen bis die Erbfrage geklärt ist, müssen Sie sich eine schriftliche Fahrgenehmigung der Versicherungsgesellschaft über Ihren Notar einholen lassen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, falls in dieser Zeit ein Schadensfall eintritt.
Möchten Sie das Kraftfahrzeug hingegen nicht weiterverwenden, kann es durch den Nachlassverwalter abgemeldet und die Kfz-Versicherung gekündigt werden.
In jedem Fall sollten Sie den Versicherer so früh wie möglich über den Tod des Versicherungsnehmers informieren.