Sie sind aktuell dabei, Ihre Steuererklärung abzugeben und fragen sich, ob Sie Ihre Kfz-Versicherung von der Einkommensteuer absetzen können? Jahr für Jahr stellen sich zahlreiche Menschen in Österreich die gleiche Frage. Als Vergleichsportal für Autoversicherungen haben wir uns intensiv mit der Thematik beschäftigt und geben Ihnen im folgenden Artikel eine Antwort auf die Frage.
>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<
Die Antwort
Versicherungen konnten nur bis einschließlich des Steuerjahres 2020 als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Seit der Steuerreform 2021 sind derartige Absetzungen nicht mehr möglich. Nur Versicherungsverträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden und weiterhin bestehen, können noch steuerlich berücksichtigt werden (Altvertragsregelung). Eine Kfz-/Autoversicherung ist jedoch eine Sachversicherung. Entsprechend ist sie nicht steuerlich absetzbar.
Folgende Versicherungsprämien und -beiträge hingegen zählen als Personenversicherungen:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung auf Ableben
- Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente
- Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
Diese können unter folgenden Voraussetzungen abgesetzt werden:
- Der Versicherungsvertrag muss vor dem 01. Jänner 2016 geschlossen worden bzw. bei der Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung muss der Antrag vor diesem Datum gestellt worden sein.
- Versicherungen konnten nur noch bis zum Steuerjahr 2020 als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
- Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
- Eine freiwillige Höherversicherung kann steuerlich nicht geltend gemacht werden, wenn für die Beiträge bereits eine Pensionsvorsorgeprämie beansprucht wurde.
Weiterhin ist zu beachten, dass das Absetzen einer Kapitalversicherung von der Steuer bei der Auszahlung der Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt Steuernachzahlungen mit sich ziehen kann.
Wichtig: Sie sind sich trotz unserer Ausführungen unsicher, ob Sie eine bestimmte Versicherung in Form einer Sonderausgabe von der Einkommensteuer abziehen dürfen? Wenden Sie sich in dem Fall an einen Steuerberater, einen Versicherungsfachmann oder das Finanzamt.
